Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 02. Juni 2026
Novax Digital GmbH
handelnd unter der Marke Deutsche Pflegeentwicklung
Schierholzstr. 27
30655 Hannover
§ 1 Anwendungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die Novax Digital GmbH, handelnd unter der Marke Deutsche Pflegeentwicklung, mit ihren Kunden schließt. Kunden sind ausschließlich Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend "Kunde" oder "Auftraggeber" genannt).
- Die Deutsche Pflegeentwicklung schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss als Unternehmer gemäß § 14 BGB oder als Kaufmann nach HGB zu handeln.
- Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.
§ 2 Leistungen der Deutschen Pflegeentwicklung / Mitwirkung des Kunden
- Die Deutsche Pflegeentwicklung erbringt für den Kunden standardisierte oder individuelle Beratungs-, Konzeptions-, Umsetzungs- und Dokumentationsleistungen im Zusammenhang mit Förderprojekten, Digitalisierung, Personalmaßnahmen, Marketing, Mobilität, Infrastruktur oder vergleichbaren Projektbereichen.
- Ein wirtschaftlicher Erfolg im Sinne eines unmittelbar durch die Tätigkeit herbeizuführenden Werks nach § 631 ff. BGB ist nicht geschuldet, es sei denn, dies wird ausdrücklich gesondert vereinbart.
- Ist eine Vergütung erfolgsabhängig vereinbart, gilt dies nur für den konkret vereinbarten Erfolg. Im Übrigen besteht kein Anspruch auf die Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen oder förderrechtlichen Ergebnisses.
- Der Kunde hat alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig, rechtzeitig und wahrheitsgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.
- Die Deutsche Pflegeentwicklung ist berechtigt, Art und Weise der Leistungserbringung nach billigem Ermessen zu bestimmen.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
- Verträge zwischen der Deutschen Pflegeentwicklung und dem Kunden können fernmündlich, elektronisch oder schriftlich geschlossen werden.
- Fernmündlich oder digital kommen Verträge durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
- Individuelle Angebote, Auftragsbestätigungen oder Leistungsbeschreibungen gehen diesen AGB vor, soweit sie abweichende Regelungen enthalten.
§ 4 Zahlungen, Preise und Bedingungen
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.
- Die Vergütung ist mit Rechnungserteilung fällig, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
- Bei Vereinbarung eines SEPA-Lastschrifteinzugs hat der Kunde ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
- Die Deutsche Pflegeentwicklung stellt eine ordnungsgemäße Rechnung aus.
- Bei Rücklastschriften oder Rückbuchungen trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Kosten, sofern er die Rückbuchung zu vertreten hat.
§ 5 Kündigung und Laufzeit
- Verträge haben die im Hauptvertrag, Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannte Laufzeit.
- Ein ordentliches Kündigungsrecht während einer vereinbarten festen Laufzeit ist ausgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Kündigungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
§ 6 Verzug / Rücktritt
- Leistungsfristen beginnen nicht, bevor vereinbarte Zahlungen eingegangen sind und alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Mitwirkungen des Kunden vorliegen.
- Bei Zahlungsverzug kann die Deutsche Pflegeentwicklung die Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückhalten.
- Bei Verzug mit Ratenzahlungen können offene Restbeträge nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung sofort fällig gestellt werden.
- Nach Auftragsbestätigung ist ein Rücktritt nur nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach gesonderter Vereinbarung möglich.
§ 7 Erfüllung
- Die Deutsche Pflegeentwicklung führt die vereinbarten Dienstleistungen sorgfältig durch und kann sich zur Leistungserbringung geeigneter Dritter bedienen.
- Eine Verpflichtung zur Herstellung eines bestimmten Werks besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Kommt es aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden zu Verzögerungen, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.
§ 8 Schutzrechte Dritter
Der Kunde stellt sicher, dass von ihm bereitgestellte Arbeitsmaterialien, Inhalte, Daten, Bilder, Marken, Logos oder sonstige Unterlagen frei von Rechten Dritter sind oder rechtmäßig genutzt werden dürfen. Der Kunde stellt die Deutsche Pflegeentwicklung von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht entstehen.
§ 9 Nutzungsrechte
- Der Kunde erhält an den erstellten Arbeits- und Leistungsergebnissen ein einfaches Nutzungsrecht, soweit die vereinbarte Vergütung vollständig entrichtet wurde.
- Eine Weitergabe, Bearbeitung oder weitergehende Nutzung der Ergebnisse ist nur zulässig, soweit dies vertraglich vereinbart oder für den vorgesehenen Vertragszweck erforderlich ist.
§ 10 Haftung
- Die Deutsche Pflegeentwicklung haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Deutsche Pflegeentwicklung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
- Eine Haftung für Daten- und Programmverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Datenschutz und Datensicherheit
- Der Kunde hält die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere die DSGVO und das BDSG, ein.
- Soweit im Rahmen der Zusammenarbeit personenbezogene Daten verarbeitet werden, treffen die Parteien die jeweils erforderlichen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen.
§ 12 Haftung bei Rückforderungen von Fördergeldern
Sollte eine Förderstelle bereits bewilligte Fördermittel nachträglich ganz oder teilweise zurückfordern, übernimmt die Deutsche Pflegeentwicklung keine Haftung für die Rückforderung und ist nicht verpflichtet, bereits erhaltene Zahlungen oder Honorare zurückzuerstatten. Die Verantwortung für die Einhaltung der Förderbedingungen liegt ausschließlich beim Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Novax Digital GmbH.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.