Wir übernehmen den gesamten Förderprozess für Ihren Pflegedienst.
Pflegedienst Förderung beantragen und effektiv nutzen
Von der Beratung bis zur Umsetzung steht die Deutsche Pflegeentwicklung Ihrer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung zur Seite. Kein Aufwand für Sie, da wir den gesamten Prozess übernehmen.
Pflege Förderung
Pflege Förderung für Ihre Pflegeeinrichtung erhalten.
Von der Förderberatung über die Konzeptdarstellung bis hin zur Umsetzung und Nachdokumentation übernehmen wir den gesamten Prozess. Dabei begleiten wir Förderprojekte in unterschiedlichen Bereichen: IT und Software, E-Mobilität, Marketing-Maßnahmen, Personaldienstleistungen sowie umfangreiche IT-Infrastrukturprojekte. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Maßnahmen förderfähig sein können, bereiten die notwendigen Unterlagen vor und sorgen dafür, dass Ihr Pflegedienst während des gesamten Ablaufs so wenig Aufwand wie möglich hat.
Die konkrete Zusammenarbeit startet erst nach der offiziellen Förderzusage.
Konzepterstellung und Förderbeantragung sind kostenlos und unverbindlich.
Fördersummen für geeignete Maßnahmen in Pflegeeinrichtungen und sozialen Trägerstrukturen.
Erfahrung in Förderprojekten, Konzeptentwicklung, Umsetzung und Nachdokumentation.
Betreute Kunden aus ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.
Von IT und Software über E-Mobilität bis Marketing, Personal und Infrastruktur.
DPE Förderreport 2026
Förderreport 2026 herunterladen
Erhalten Sie einen strukturierten Überblick, welche Förderbereiche für Pflegeeinrichtungen relevant sein können - von Digitalisierung und Infrastruktur bis Personal, Mobilität und Umsetzung.
- Förderbereiche verständlich eingeordnet
- Orientierung für Investitionen und Maßnahmen
- Kostenloser Download nach kurzer Anfrage
Über 450 abgeschlossene & finanzierte Projekte
Wir sind eine offizielle Anlaufstelle für Pflegeeinrichtungen, die Personalbedarf haben und von Förderungen profitieren möchten.



Beispielförderprojekt
Stärkung der Mitarbeitermobilität und Mitarbeiterbindung
Ein mögliches Förderprojekt kann mehrere Maßnahmen bündeln: Gesundheitsprävention, digitale Kommunikation, Mobilität und Arbeitgeberattraktivität für Ihr Team.
§ 8 Abs. 7 SGB XI
Wer ist nach § 8 Abs. 7 SGB XI förderberechtigt?
Nach § 8 Abs. 7 des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) sind ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen förderberechtigt, die Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für ihre Mitarbeitenden umsetzen.
Stationäre Einrichtungen
Förderfähigkeit kann für stationäre Pflegeeinrichtungen geprüft werden.
Ambulante Pflegedienste
Auch ambulante Dienste können geeignete Maßnahmen einordnen lassen.
Neue Pflegeeinrichtungen
Neue Einrichtungen sollten früh prüfen, welche Unterlagen benötigt werden.
In wenigen Schritten zu Ihrem Förderprojekt
Wir erklären in einem Kurzvideo, wie Sie Ihre Förderung für den Pflegedienst erhalten
In der kostenlosen Förderberatung prüfen wir gemeinsam, welche Fördermöglichkeiten für Ihren Pflegedienst in Frage kommen. Förderprojekte können breit aufgestellt sein - von Digitalisierung und Software über Mobilität bis hin zu Personal, Marketing und Infrastruktur.
Ablauf der Förderung
Ablauf der Förderung
Ohne Risiko zur Auszahlung der Fördersumme. Wir helfen unseren Kunden von Beginn an. Wir bleiben stets direkte Ansprechpartner zwischen unseren Kunden und den Pflegekassen für die Auszahlung der Förderung.
- 01
Beratungsgespräch
In einem ersten Gespräch erzählen wir Ihnen konkret, was gefördert wird, wie Sie die Förderung erhalten und wie die weitere Zusammenarbeit ausschaut.
- 02
Antrag & Angebot einreichen
Wir stellen Ihnen alle notwendigen Dokumente zur Verfügung, die Sie gemeinsam mit uns bei Ihrem Ansprechpartner der Pflegekassen (z.B. AOK oder DAK) einreichen.
- 03
Prüfung des Antrags
Seitens der Pflegekasse findet eine Prüfung statt. Diese fällt zu 95% positiv aus. Erst nach positiver Prüfung starten wir die gemeinsame Zusammenarbeit.
- 04
Beauftragung und Förderung
Nach der Zusage, beauftragen Sie uns offiziell. Sie erhalten von uns eine Rechnung, die Sie dann begleichen. Den Zahlungsnachweis und die Rechnung reichen Sie gemeinsam mit uns bei der Pflegekasse ein. Daraufhin wird Ihnen der Förderbetrag überwiesen.
- 05
Zusammenarbeit
Parallel starten wir mit der Zusammenarbeit und bringen Ihre Arbeitgebermarke auf ein neues Level. Dabei liegt der Fokus auf dem Personalmarketing und der (Rück)Gewinnung von Pflegefachkräften.
FAQ
Häufige Fragen zur Förderung
Förderungen hängen stark vom Standort, der Maßnahme und den zuständigen Stellen ab. Diese Antworten geben eine erste Orientierung.
01 Welche Fördermöglichkeiten gibt es konkret für meinen Pflegedienst?
Das ist in vielen Fällen Ländersache und muss für Ihren Pflegedienst, Ihre geplante Maßnahme und die zuständigen Förderstellen individuell geprüft werden. Dafür eignet sich unsere kostenlose Förderberatung: Wir ordnen ein, welche Fördermöglichkeiten konkret in Frage kommen können.
02 Was ist die maximale Fördersumme, die mir als Pflegeeinrichtung zusteht?
Die maximale Fördersumme hängt vom Bundesland, vom Förderprogramm und vom konkreten Projekt ab. In einzelnen Fällen können Fördersummen bis zu 1 Million Euro möglich sein. Typische Förderprojekte liegen im Durchschnitt häufig zwischen 15.000 und 40.000 Euro.
03 Wie hoch ist mein Eigenanteil?
Der Eigenanteil unterscheidet sich je nach Förderprojekt. Je nach Förderung kann er beispielsweise bei 50 %, 30 % oder 10 % liegen. Manche Maßnahmen können auch zu 100 % gefördert werden. Entscheidend ist, welche Förderung für Ihren Pflegedienst und Ihre konkrete Maßnahme in Frage kommt.
04 Muss ich die Förderung vorfinanzieren?
Auch das hängt vom Fördermodell ab. Es gibt Förderungen, bei denen Sie nicht vorfinanzieren müssen und die Mittel zuerst erhalten, um daraus die Leistung zu bezahlen. Bei anderen Förderprojekten wird zunächst vorfinanziert und die Fördersumme anschließend zeitnah erstattet. Zusätzlich gibt es Möglichkeiten, die finanzielle Belastung zum Beispiel durch Ratenmodelle zu reduzieren.
05 Habe ich ein Risiko bei der Zusammenarbeit mit der Deutschen Pflegeentwicklung?
Unsere konkrete Zusammenarbeit startet erst, wenn die offizielle Förderzusage vorliegt und die vereinbarten Rahmenbedingungen so bestätigt wurden, wie sie zuvor besprochen wurden. Dadurch wissen Sie vor dem Start, womit Sie rechnen können.
06 Ist die Förderbeantragung und das Förderkonzept kostenlos?
Ja. Die Förderbeantragung und das Förderkonzept sind für Sie kostenlos und unverbindlich. Sollte keine Förderung zustande kommen, werden dafür selbstverständlich auch keine Kosten fällig.